Mitglied werden

Aufnahmeantrag zum Download

Die Aufnahmejury tritt nach Bedarf zusammen. Bewerber*innen reichen bitte ihre vollständigen Unterlagen einschließlich des ausgefüllten Aufnahmeantrags (Link s. o.) in digitaler Form ein:
E-Mail an buero@bbk-hannover.de
Nur vollständig eingereichte Unterlagen werden bearbeitet.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft im BBK ist der Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums im Studiengang Freie Kunst ( Bachelor, Master oder Diplom) an einer anerkannten deutschen Hochschule/ Akademie oder an einer vergleichbaren ausländischen Institution.

Über die Aufnahme von BewerberInnen ohne diesen Nachweis – dazu gehören auch diejenigen, die Kunst auf Lehramt studiert haben – entscheidet die Aufnahmejury.
Die professionelle künstlerische Praxis weisen diese Bewerber*innen nach durch

  • die Vorlage von mindestens 10 Arbeitsproben aus den letzten 3 Jahren zur Begutachtung durch die Aufnahmejury (zurzeit digital; die Jury kann aber die Sichtung von Originalen zur Begutachtung verlangen)
  • Lebenslauf bzw. künstlerischen Werdegang
  • Website, falls vorhanden
  • Ausstellungsverzeichnis
  • Pressespiegel, falls vorhanden.

Berwerber*innen, die bereits in einer anderen Bezirksgruppe des BBK Mitglied sind, werden bei einem Wechsel zum BBK Hannover ohne Jurierung aufgenommen.

Kontakt
Mail an buero@bbk-hannover.de, Telefon: 0163 780 8816

BBK Niedersachsen: Dienstag und Mittwoch 10 bis 15 Uhr,
Mail an info@bbk-niedersachsen.org, Telefon: 0511 323820



Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 132 €. Er wird ausschließlich im Lastschriftverfahren eingezogen. Abgebucht wird jeweils zum 31. März. Eine vorherige Erinnerung oder Rechnung erfolgt nicht.
Absolventen/ Absolventinnen des Studiengangs Freie Kunst an einer anerkannten deutschen Hochschule/ Akademie oder an einer vergleichbaren ausländischen Institution bis 5 Jahre nach  Abschluss des Studiums sind im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft und im Folgejahr von der Entrichtung des Mitgliedsbeitrags befreit, wenn sie sich im Gegenzug zu einer insgesamt mindestens 3-jährigen Mitgliedschaft verpflichten.

Mitglieder erhalten einen Mitgliedsausweis, die Zeitschrift „kultur politik“ frei Haus, BBK-Fachpublikationen zu einem ermäßigten Preis und den Internationalen Künstlerausweis für 10 € statt 35 €. Einige Ausstellungshäuser gewähren BBK-Mitgliedern ermäßigten Eintritt.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft  erfolgt zum Endes des Jahres. Die Frist dafür beträgt drei Monate (Stichtag 30. September). Die Kündigung muss schriftlich an den BBK Niedersachsen erfolgen.

Die Bezirksgruppe Hannover stellt ihre Mitglieder auf ihrer Webseite in einem einheitlichen Format kurz vor. Diese Darstellung auf der Mitgliederseite des BBK ist Voraussetzung bei einer Mitgliedschaft.

Bundesweit sind mehr als 10.000 Künstlerinnen und Künstler im BBK organisiert. Für eine starke Interessengemeinschaft auch auf lokaler Ebene möchte die Bezirksgruppe möglichst viele der hier ansässigen Künstlerinnen und Künstler im BBK Hannover vereinigen. Die Mitglieder sind gemeinsam dafür verantwortlich, die Arbeit des BBK aktiv mit zu gestalten: durch die Teilnahme an den Mitgliederversammlungen, das Einbringen von Ideen für Projekte und Mitarbeit bei deren Umsetzung, durch die Beratung junger Kollegen bei Fragen zur beruflichen Existenz oder indem sie sich für die Übernahme einer Aufgabe im Vorstand des BBK, in der Jury oder als Landesdelegierte/ -delegierter bewerben.