BKK Logo

Zum Selbstverständnis des Bundesverband BBK

Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) ist die Berufsvertretung der freischaffenden bildenden Künstler in Deutschland. Als Dachverband der vierzehn Landesverbände mit ihren Bezirksverbänden vertritt er die Interessen der Künstlerinnen und Künstler gegenüber der Bundesregierung, die die Rahmenbedingungen für künstlerische Berufe in der Innen-, Finanz-, Rechts- und Außenpolitik setzt und die Kunst an den Bauvorhaben des Bundes verwaltet.

Vertretung

Der Bundesvorstand vertritt seine Mitglieder unter anderem in der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, der Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst, die bildenden Künstlerinnen und Künstlern Unterstützung in Notlagen, bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit oder im Alter gewährt, der Stiftung Kunstfonds, die die zeitgenössische bildende Kunst fördert und zwar mehrheitlich in Selbstverwaltung der Künstlerinnen und Künstler.

Er vertritt seine Mitglieder in der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK), die als deutsches Nationalkomitee der International Association of Art und Mitglied in der Deutschen UNESCO-Kommission die Interessen der Künstlerinnen und Künstler der Bundesrepublik Deutschland wahrnimmt. Weitere Mitglieder der IGBK sind neben dem BBK der Deutsche Künstlerbund und die GEDOK.

Der BBK arbeitet mit im Kunstrat, der Sektion Bildende Kunst im Deutschen Kulturrat. Dieser ist ein Forum für Verbände und Organisationen aus dem

Kultur- und Medienbereich, dem bundesweit mehr als 200 Verbände angehören.

Darüber hinaus ist der BBK vertreten im Beirat und dem Widerspruchsausschuss der Künstlersozialkasse, im Trägerverein "Haus der Kultur e. V." in Bonn.

Eine Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag wird angestrebt.

Öffentlichkeitsarbeit

Der BBK betreibt vielfältige Medienarbeit, um seinen Mitgliedern und Kooperationspartnern in Kunst und Kultur die eigenen Standpunkte und Forderungen nahe zu bringen.

Die Vierteljahreszeitschrift „kultur politik" befasst sich vorwiegend mit Fragen der beruflichen und sozialen Lage der bildenden Künstler. Neue künstlerische Arbeitsfelder, Recht- und Steuerfragen, und Künstlerförderung sind wichtige Themen. Der Hauptzweck der "kultur politik" ist es, die wesentlichen aktuellen Probleme der bildenden Künstler öffentlich zu machen und zur Diskussion zu stellen.

Mit ProKunsT, ProKunsT 2 und ProKunsT3 legt der BBK eine Publikationsreihe vor, die sowohl Künstler als auch private und öffentliche Auftraggeber über die Bedingungen und Gesetze informiert, die die künstlerische Tätigkeit organisieren und in die Öffentlichkeit einbinden. ProKunsT3 legt berufspraktische Aspekte des künstlerischen Schaffens – z.B. Urheber- und Steuerrecht, Künstlersozialversicherungsrecht etc. – dar.

Mit der Imagebroschüre "Vorsicht Kunst!" wirbt der BBK für seine Arbeit; die Selbstdarstellung wendet sich an die Mitglieder und versucht, weitere Interessenten und insbesondere neue Mitglieder zu erreichen.

Ein wichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit ist die Präsentation von zeitgenössischer bildender Kunst. Der BBK realisiert in regelmäßigen Abständen auch bundesweite Ausstellungen – z. B. die Kunstaktion Zeitgleich. Eine hohe Medienwirkung ist beabsichtigt.

Kulturpolitik und Innenpolitik

Der Bund hat Kompetenzen und Gestaltungsmöglichkeiten, die sich direkt auf das künstlerische Schaffen auswirken, zum Beispiel in der Steuergesetzgebung, im Urheberrecht oder der Künstlersozialversicherung.

Der BBK unterstützt die Bundesstiftung für Kultur, die die Selbständigkeit der Kunstfonds aller künstlerischen Bereiche nicht in Frage stellt, sondern sie finanziell noch weiter ausbaut.

Der BBK wird sich in den Anhörungen des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien sachkompetent einbringen, wenn dort verbesserte Rahmenbedingungen für künstlerisches Schaffen diskutiert werden. Der BBK tritt für die indirekte Kunstförderung ein, z. B. durch Schaffung steuerlicher Anreize zum Kunsterwerb, Programme der Länder und Gemeinden zur Atelierförderung u.a..

Die "Deutsche Künstlerhilfe" des Bundespräsidenten ist seit 1995 von Bund und Ländern gemeinsam drastisch gesenkt worden, im Jahre 1998 ist sie in den Etat des Bundespräsidenten übergegangen. Der BBK setzt sich dafür ein, dass der Bundespräsident diesen Etat erhält und ihn noch ausbauen wird. Im Jahr 2002 ist der Bundesanteil erhöht worden. Der BBK fordert, dass auch die Länder nachziehen.

Die 1983 geschaffene Krankenversicherung der Künstlersozialkasse hat vielen Künstlern große Sorgen genommen. Der der Rentenversicherung zugrunde liegende Generationenvertrag greift dagegen nicht. Hier bedarf es einer politischen Lösung, die helfen kann, eine sinnvolle Rentenregelung für die jetzt rentenberechtigten Künstlerinnen und Künstler zu schaffen.

Bildung und Ausbildung

Die Ausbildung an den Kunstakademien und Hochschulen hat primär das Ziel, lebendige Kultur zu erhalten. Der BBK tritt dafür ein, die klassische Ausbildung um die Bereiche Recht, Marketing und Betriebswirtschaft zu erweitern. Auf Initiative des BBK lief ein entsprechender Modellversuch an der Hochschule für Künste in Bremen, seine Ergebnisse sollten veröffentlicht und an anderen Hochschulen diskutiert werden

Der BBK fordert in den jeweiligen Bundesländern an öffentlichen Schulen die Einführung von Programmen wie "Künstler an Schulen", einerseits um die vorhandenen pädagogischen Lehrkräfte zu unterstützen, die eine musische Bildung für Kinder und Jugendliche gewährleisten sollen, andererseits um weitere Tätigkeitsfelder für Künstler zu schaffen.

Auf der Grundlage der Erkenntnis, dass musische Erziehung die intellektuelle Entwicklung fördert, tritt der BBK für eine Ausweitung des Ausbildungsangebotes in den musischen Fächern, insbesondere der bildenden Kunst und Musik an allen allgemeinbildenden Schulen ein. Die Verkürzung der Schulzeit von 13 auf 12 Jahre darf unter keinen Umständen zu Lasten des musischen Bereiches gehen.

Das Angebot an bildender Kunst in Kunstvereinen, Artotheken, Künstlerhäusern, Kulturzentren und Galerien soll nach dem Willen des BBK auch in Zukunft sichergestellt sein. Die Ankaufsetats für zeitgenössische Kunst sowie die Fonds zur Pflege der Kunstwerke dürfen in Museen und Sammlungen neben deren klassischen Aufgaben nicht vernachlässigt werden.

Künstlerinnen und Künstler haben die fachliche Voraussetzung, Kunst zu lehren, insbesondere an staatlichen und freien Kunstschulen. Die Finanzierung solcher Institute ist sehr oft bedroht. Große Einsparungen in diesem Bereich würden schwerwiegende Folgen für die umfassende Bildung haben.

Wirtschaftspolitik

Neben ihrer kulturstiftenden Bedeutung sind Produkte der bildenden Kunst Güter von hohem wirtschaftlichem Wert.

Der BBK trägt durch entsprechende Informations-und Kulturpolitik Sorge, dass Programme des Bundeswirtschaftsministeriums, die das Berufsfeld von Künstlern betreffen, Investitionen der Künstler selbst zur Existenzgründung im künstlerischen Bereich erleichtern und z. B . die Finanzierung von Ateliers und Künstlerhäusern gewährleisten. Der BBK fordert, dass diese Programme auf die künstlerischen Arbeitsbedingungen zugeschnitten werden.

Steuerpolitik

Der BBK setzt sich für die Ausgestaltung eines kulturfreundlichen Steuerrechtes ein, er fordert unter anderem

1. einen Sonderausgabenfreibetrag für den Ankauf von Kunst lebender Künstler;

2. eine Erhöhung des Betriebsausgaben -/Werbungskostenabzugs für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG von derzeit € 409,- (DM 800,-) auf € 1000,-; 

3. den ermäßigten Umsatzsteuersatz für bildende Kunst auch im europäischen Binnenmarkt zu erhalten, wobei freie und angewandte Kunst grundsätzlich gleichzusetzen sind;

4. Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Investitionen im Bereich Kunst und Bauen durch private Bauherren zu schaffen;

5. den ermäßigten Einkommens-Steuersatz für künstlerische Nebentätigkeit wieder einzuführen;

6. keine Disqualifizierung künstlerischer Arbeit als Hobbytätigkeit durch die Finanzämter; im Falle längerfristiger Verluste aus künstlerischer Arbeit zuzulassen;

7. die Anerkennung künstlerischer Fotografien und Siebdrucke als klassische Techniken und damit Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes.

Urheberrecht

Das deutsche Urheberrecht hat einen hohen Standard innerhalb Europas, den es zu halten, zu vertreten und auszubauen gilt, z.B. für die neuen Medien.

Auf der Basis des Urhebervertragsgesetzes strebt der BBK Rahmenvereinbarungen mit Nutzerverbänden an, die Richtlinien für die angemessene Vergütung der Urheber sicherstellen.

Der BBK setzt sich dafür ein, dass das Recht auf Ausstellungsvergütung für Ausstellungen in öffentlichen Institutionen verbindlich im Urheberrecht festgeschrieben wird.

Die Harmonisierung des Folgerechts ist in der EU verabschiedet worden, bis 2006 ist die Folgerechtsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Der BBK fordert, dies erst vorzunehmen, wenn in allen europäischen Ländern gleiche Bedingungen herrschen.

Der BBK fordert die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung der Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft keine weiteren Ausnahmen der Urheberrechte einzuführen. Die Privatkopien sollen auch im digitalen Umfeld zulässig bleiben, allerdings muss durch eine Ausdehnung der Geräteabgabe auf Drucker, Scanner und PCs sichergestellt werden, dass die Urheber auch für solche privaten Nutzungen entschädigt werden.

Kunst im öffentlichen Raum

Kunst im öffentlichen Raum ist für jeden Bürger eine Chance, sich mit bildender Kunst auseinander zu setzen. Sie erhöht die Lebensqualität unserer Städte und Gemeinden und fördert die Kommunikation. Entsprechende Projekte schaffen andererseits Arbeitsfelder für Künstler und bieten ihnen die Möglichkeit, ihre künstlerische Potenz öffentlich einzubringen.

Der BBK will auch weiterhin die zuständigen Ministerien, nachgeordneten Behörden und potentiellen Auftraggeber beraten und diese Beratungstätigkeit z.B. auf Ankaufsvorhaben ausweiten. Diese sachverständige Beratung darf nicht erst in der Jurysitzung beginnen. Künstlerinnen und Künstler müssen schon bei der Konzeption der Wettbewerbe, der Formulierung der Ausschreibungen und der Auswahl der Künstler hinzugezogen werden.

Der BBK tritt dafür ein, die Vergabeverfahren transparent zu gestalten. ProKunsT3 liefert hierzu Hilfestellung und Anleitung. Der BBK unterstützt die Bemühungen seiner Landesverbände, analog zur Bundesbaurichtlinie (K7) länderspezifische Richtlinien zu erwirken und deren Entsprechung in Kreisen und Kommunen zu erreichen.

Der Bundesgeschäftsstelle des BBK soll Gelegenheit gegeben werden, die Baumaßnahmen des Bundes zu überprüfen bzw. die rechtzeitige Ausschreibung von Kunstwettbewerben anzumahnen. So wird die frühzeitige Einbindung von Künstlern in die Verfahren sichergestellt.

Soziale Absicherung/Künstlersozialkasse

Das Künstlersozialversicherungsgesetz wurde im Jahr 2001 novelliert, seitdem können Künstler in die Krankenversicherung der Rentner einbezogen werden, ihre Beitrittsbedingungen sind in wichtigen Punkten verbessert worden. Versicherungsfreie Zeiten verlängern den Berufsanfängerstatus, schwankende Einkommen werden berücksichtigt. Die Spartentrennung wurde aufgehoben.

Der Bundeszuschuss zur Künstlersozialabgabe ist auf 20 % gesenkt worden, der BBK tritt dafür ein, diesen wieder auf 25 % anzuheben, um die sozialpolitische Verantwortung, die der Bund für die Urheber übernommen hat, deutlich zu machen.

Einkommen aus neuen künstlerischen Berufsfeldern sollten von der Künstlersozialkasse als künstlerische Tätigkeiten anerkannt werden, z. B. künstlerische Arbeitsfelder in den neuen Medien, kunstpädagogische und –therapeutische Tätigkeiten, soweit sie von freiberuflich tätigen Künstlern geleistet werden.

Künstlerinnen

Die berufliche und private Ausgangssituation der Künstlerinnen erfordert nach wie vor besondere Aufmerksamkeit.

Da die Künstlerinnen öffentlich immer noch unterrepräsentiert sind, fordert der BBK von Bund und Ländern Initiativen und Projekte zu ihrer besonderen Förderung.

Mit dem "Gabriele Münter Preis" hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein wichtiges Zeichen gesetzt. Der BBK unterstützt dieses Projekt und fordert, die in diesem Rahmen stattfindende Ausstellung auch in Zukunft sicherzustellen.

Der BBK unterstützt Publikationen von und über Künstlerinnen, insbesondere Künstlerinnen- Kataloge und -Monografien.